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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.1994 - 2 A 12853/93   

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https://dejure.org/1994,10013
OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.1994 - 2 A 12853/93 (https://dejure.org/1994,10013)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.08.1994 - 2 A 12853/93 (https://dejure.org/1994,10013)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. August 1994 - 2 A 12853/93 (https://dejure.org/1994,10013)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unfall eines Lehrers; Unterrichtszeit; Dienstunfall

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.11.1976 - VI C 203.73

    Unfall eines Lehrers - Teilnahme am Semesterabschlußtreffen - Öffentlicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.1994 - 2 A 12853/93
    Es muß vielmehr als sachgerecht und erforderlich seinem Berufsbild und seinem Lehrauftrag entsprechen, davon entscheidend geprägt sein (BVerwG, Urteil vom 03. November 1976, BVerwGE 51, 220 [222 ff.]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.1988 - 2 A 29/87

    Kein Dienstunfallschutz für einen Beamten bei einem Unfall auf dem Heimweg von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.1994 - 2 A 12853/93
    Daneben kann die Dienststelle aber auch jeder sonstige Ort sein, an dem der Beamte dienstlich tätig wird; auch für den Weg dorthin und von dort besteht daher Unfallfürsorge (siehe Urteil des erkennenden Senats vom 13. Januar 1988 - 2 A 29/87 -, D(tm)D 1989, 47; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, BeamtVG, § 31, Anm. 11, S. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2007 - 21 A 3006/05

    Gemeinsamer Alkohol-und Tabakkonsum eines Lehrers mit Schülern

    BVerwG, Urteil vom 3.11.1976 - VI C 203.73 -, BVerwGE 51, 220, 222 ff.; vgl. auch OVG Rh.-Pf., Urteil vom 19.8.1994 - 2 A 12853/93 -, IÖD 1995, 9; OVG NRW, Beschlüsse vom 4.7.2003 - 6 A 1945/02 -, Schütz, a.a.O., Nr. 79, und vom 17.2.2006 - 1 A 1268/04 -, Schütz, a.a.O., Nr. 85. Mit der Durchführung von Klassenfahrten nimmt ein Lehrer schulische Aufgaben wahr (vgl. Nr. 4.2 der Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten, Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.3.1997, GABl. NRW I S. 101), so dass er unter diesen Umständen eine Klassenfahrt nicht als Privatperson, sondern im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben unternimmt.
  • VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 95/15

    Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes einer schwerbehinderten

    Dienststelle ist regelmäßig am Sitz der Behörde, hier also das Dienstgebäude der Förderschule XXXschule in Bad Bergzabern und der zweiten Schule, in der die Klägerin nunmehr ebenfalls unterrichtet (zur Behördeneigenschaft einer Schule: Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, § 4 Rn 4; OVG RP, Urteil vom 19.8.1994 - 2 A 12853/93).
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